Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Vertragspartner der Firma Reumer & Partner GmbH sind der oder die Auftraggeber, namentlich Familienangehörige, die Betroffenen selbst, Behördenmitglieder usw.

Der/Die Vertragsunterzeichner haften solidarisch. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma Reumer & Partner GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss für die Dienstleistungen von Reumer & Partner GmbH erfolgt in schriftlicher Form, d.h. mit Unterzeichnung eines Auftrages durch die Familienangehörigen, die Betroffenen selbst oder Behördenmitglieder usw.

3. Honorar, Spesen und Auslagen

Das Honorar wird je nach Auftrag mit der vereinbarten Pauschale und/oder nach Aufwand verrechnet. Nicht inbegriffen sind Reisespesen, Verpflegung, Porti, Übernachtungen usw.

Ohne anderslautende Vereinbarungen gilt folgendes:

  • Die Richtpreise für die Leistungspakete verstehen sich zzgl. MwSt.
  • Der Stundenansatz beträgt CHF 120.00 zzgl. MwSt.
  • Die Spesen zzgl. MwSt. und die Auslagen werden separat in Rechnung gestellt.
  • Reisespesen wie Bahn-, Bus-, Taxi-, oder Flugkosten werden effektiv oder mit CHF 0.95 pro km bei Benutzung von Firmen und/oder Privatfahrzeug verrechnet.
  • Generell gilt: 100 km ab unseren Standorten behalten wir uns vor, mind. 1 Übernachtung pro Person oder falls notwendig, für zusätzliche Personen zu verrechnen.
  • Die Kosten für unsere Partner werden zu deren Ansätzen verrechnet.
  • Sämtliche Preise sind in CHF zu begleichen. Andere Währungen werden nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Firma Reumer & Partner GmbH akzeptiert.

4. Zahlungen

  • Für Pauschalleistungen, welche die Bestattungsorganisation inkl. Grabpflege und Grab- oder Urnenplatte betreffen, ist im Voraus eine Anzahlung von 80% der voraussichtlichen Kosten zu bezahlen.
  • Für Leistungen nach Aufwand wird bei Vertragsabschluss von Reumer & Partner GmbH ein fixer Betrag als Vorauszahlung festgelegt.
  • Alle anderen Kosten werden innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
  • Drittkosten und gegebenenfalls nach den Dienstleistungen in Rechnung gestellte Spesen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
  • Für die zweite Zahlungserinnerung werden Gebühren von CHF 20.00 erhoben und für die Dritte CHF 50.00.

Reumer & Partner GmbH behält sich für den Fall der jahrelang später zu erbringenden Leistungen aus diesem Auftrag vor, die vereinbarten Honorar- und Spesenansätze anzupassen. Solche Änderungen werden dem/der Auftraggeber(in) schriftlich mitgeteilt und bedürfen zu ihrer Gültigkeit sein/ihr Einverständnis.

5. Vorbehalt

Reumer & Partner GmbH behält sich ausdrücklich vor, bei unvollständiger Bezahlung und/oder bei Zahlungsverzug ihre Leistungen nicht zu erbringen. Die Auftraggeber können daraus keinen Schadenersatz ableiten. An allen Konzepten und Ideen bleibt das geistige Eigentum ausschliesslich bei Reumer & Partner GmbH.

6. Kündigung des Auftrags

Der/Die Auftraggeber hat/haben das Recht, zu den nachstehenden Bedingungen jederzeit den Auftrag an Reumer & Partner GmbH zu kündigen.

Der Verzicht auf die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zu einer Woche vor dem Erbringen der Leistungen beträgt 75% und letztlich ist einen Tag vor der Ausführung die gesamte Summe geschuldet. Bei Kündigung vom Auftrag sind sämtliche bereits erbrachten Leistungen und eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 geschuldet.

7. Haftung und Schadenersatz

Für allfällige Schäden haftet die Firma Reumer & Partner GmbH grundsätzlich nur dann, wenn ihr vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Haftung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Die Wahrung der Privatsphäre hat absolute Priorität. Es ist unser ständiges Bestreben, ein Höchstmass an Vertraulichkeit und Sicherheit zu garantieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Kundendaten ausschliesslich für interne oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung für kundenbezogene Zwecke nutzen. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als ausschliesslicher Gerichtsstand gelten die zuständigen Gerichte am Sitz der Firma Reumer & Partner GmbH als vereinbart.

Auf diesen Vertrag ist ergänzend das schweizerische Obligationenrecht (OR) anwendbar.

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